Regelungen für den Fährbetrieb ab dem 4. Juli 2020

Basierend auf dem Paragrahen 2m Absatz 1 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in der Fassung vom 25. Juni 2020 (Nds. GVBl. S. 170) gelten folgende Regelungen:

  • In der Warteschlange am Fähranleger, beim Betreten sowie Verlassen der Fähre und während der Überfahrt ist von allen Fahrgästen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Kinder unter 6 Jahren.
  • In der Warteschlange und auf der Fähre sind zwischen Personen, die nicht dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören, mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten. Aufgrund dieser Einschränkungen ist möglicherweise mit längeren Wartezeiten zu rechnen, da nicht wie üblich bis zu 20 Personen pro Überfahrt auf der Fähre Platz nehmen dürfen.
  • Gemäß Paragrah 2m ist der Fährverein weiterhin dazu verpflichtet, den Namen, die vollständige Anschrift sowie die Telefonnummer aller Fahrgäste zu dokumentieren. Dazu werden an beiden Anlegern Formulare ausliegen, die ausgefüllt auf der Fähre abzugeben sind. Die Formulare stehen auch hier zum Download bereit.
  • Weiterhin werden Desinfektionsmöglichkeiten geschaffen.
  • Der Fährverein bittet weiterhin darum das Geld für die Überfahrt möglichst passend bereitzuhalten, da keine EC- oder Kartenzahlung möglich ist. Die Überfahrt kostet für Erwachsene mit Fahrrad 1,50 Euro und für Kinder mit Fahrrad einen Euro. Sollten Personen ohne Fahrrad übersetzen wollen, reduziert sich der Preis jeweils um fünfzig Cent.

Sollten die o.g. Regeln nicht eingehalten werden, ist ein Übersetzen mit der Fähre „Gentsiet“ leider nicht möglich.