Saisoneröffnung am 1. Mai 2021

Wir freuen uns sehr, dass auch nach den aktuell geltenden Vorschriften der niedersächsischen Landesregierung ein Fährbetrieb unter Auflagen möglich ist.
Aus diesem Grund haben wir uns dafür entschieden am 1. Mai 2021 in die neue Fährsaison zu starten.

Dabei sind jedoch folgende Hygienemaßnahmen zu beachten:
– Sowohl am Anleger als auch auf der Fähre (siehe rote Markierung auf dem Bild) ist das Tragen einer medizinischen Maske erforderlich (Ausnahmen gelten für Kinder unter 6 Jahren). Das Fährpersonal ist angewiesen, alle Personen, die gegen diese Regelung zu verstoßen, zu ermahnen und ggf. nicht mit der Fähre überzusetzen.
Anleger

– zur Handdesinfektion stehen an beiden Anlegern Desinfektionsmittel bereit
– die Anzahl der Personen auf der Fähre ist wie im letzten Jahr begrenzt. Zwischen den einzelnen Haushalten ist ein Abstand von 1,5m einzuhalten.
– das Bezahlen der Überfahrt erfolgt kontaktlos über ein Tablett. Bitte halten Sie das Geld möglichst passend parat.

Das komplette Hygienekonzept sowie die geltenden Regelungen sind nachfolgend auch zum Download verfügbar:
Hygienekonzept
Regelungen am Fähranleger und an der Fähre

Der 1. Mai steht unter dem Motto „Tag der offenen Klappe“ und ist verbunden mit einem kostenfreien Übersetzen.